Wir bieten Pflegeberatungen an

Benötigen auch Sie einen Beratungstermin? Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter der Nummer 02738/6789 bei uns und machen einen Termin! Wir sind für Sie da.

Was ist ein Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen wahrnehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nehmen.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Bei pflegebedürftigen Personen mit dem Pflegegrad 1 sind Beratungseinsätze nicht verpflichtend. Sie dürfen jedoch bis zu zweimal im Jahr Beratungsbesuche freiwillig in Anspruch nehmen und von den Tipps und Informationen der Fachkräfte profitieren.

Bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal.